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Hebezeuge

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Kaufratgeber: Hebezeuge für unterschiedliche Lasten im Überblick

Hebezeuge helfen den Menschen seit Jahrtausenden beim Anheben schwerer Lasten. Die Zugtechnik vervielfacht die Kraft des Anwenders und ermöglicht das Halten, Anheben und Senken tonnenschwerer Lasten. Die Hebezeuge zählen auch beim Drücken und Ziehen von Lasten zu den wichtigsten Arbeitsmitteln. Erfahren Sie jetzt mehr über die Hebezeuge und Anschlagmittel, die Einsatzmöglichkeiten verschiedener Hebezeuge-Arten und geltende Vorschriften.

Überblick: Das Wichtigste in Kürze

  • Hebezeuge können Lasten heben, senken oder ziehen.
  • Zu den weitestverbreiteten Hebezeugen gehören Kettenzüge, Hebelzüge, Seilwinden und Laufkatzen.
  • Es gibt manuelle und elektrische Ausführungen.
  • Zur Sicherheit ist eine jährliche Prüfung erforderlich.

Definition: Was sind Hebezeuge?

Die Europäische Norm EN 14492-1 und die Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) definieren, was Hebezeuge sind. Nach der DGUV-Vorschrift 54 gelten solche Winden, Zug- und Hubgeräte als Hebezeuge, die Lasten allein oder zusammen mit anderen Vorrichtungen heben, senken, drücken oder ziehen. Dazu gehören auch Geräte zum Spannen und zum Anheben. Entsprechende Hebezeuge-Beispiele sind Kettenzüge, elektrische Seilwinden, Winden wie Trommelwinden und Schraubenwinden. Im Gegensatz zu Aufzügen werden Lasten nicht fixiert geführt, sondern mitschwebend oder freischwebend befördert.

Wissenswert: Anschlagmittel sind nach der DGUV-Regel 100-500 nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, da sie zwischen Tragmittel und Last eine Verbindung herstellen. Solche Tragmittel sind zum Beispiel Hebebänder, Rundschlingen und Hakenketten.

Anschlagmittel sind nach der DGUV-Regel 100-500 nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, da sie zwischen Tragmittel und Last eine Verbindung herstellen. Solche Tragmittel sind zum Beispiel Hebebänder, Rundschlingen und Hakenketten.

Wo kommen Hebezeuge zum Einsatz?

Die Hebezeuge-Aufgaben erstrecken sich über ein breites Anwendungsfeld. Typische Einsatzgebiete sind unter anderem:

  • Hebezeuge in der Industrie: Arbeitsmittel zum Heben und Senken sehr schwerer Lasten, teilweise als Funkbedienungssysteme für Industrie-Hebezüge
  • Hebezeug in Werkstatt: Halten schwerer Lasten, zum Beispiel Motoren in der Kfz-Werkstatt
  • Hebezeug auf Baustelle: Unterstützung bei Montagarbeiten, vor allem durch die Krantechnik
  • Privater Bereich: Zusätzlich kommen zum Beispiel Handseilwinde für Boote zum Einsatz, wenn ein kleines Boot auf einen Trailer geladen wird

Hebezeuge-Arten: Welche Kategorien gibt es unter den Hebezeugen?

Im Bereich der Hebezeuge gibt es verschiedene Arten und Kategorien. Damit Sie einen besseren Überblick haben, werden diese in der folgenden Tabelle genauer erklärt.

  • Kettenzüge: Hebezeuge als Kettenzug sind in der Regel Hand-Hebezeuge zum Heben, Zurren und Ziehen. Der Anwender bedient beim Kleinhebezeug einen Hebel und erzeugt dadurch die Hubbewegung. Das Einsatzgebiet hängt dabei von der Lastkette und Bauform des Kettenzugs ab. Hebezeuge als Dreibein lassen sich zum Beispiel um ein Loch im Boden aufbauen und mit einer Handwinde betreiben. Sie sind mobile Einhängepunkte für Hebezeuge. Kettenzüge gibt es mit einer Tragkraft bis 10.000 kg.
  • Hebelzüge: Hebelzüge werden ebenfalls von Hand betrieben, das Kleinhebezeug eignet sich zum Heben, Spannen, Platzieren und Ziehen von Lasten. Das Auf- und Abwärtsbewegen erfolgt durch Betätigung des Bedienhebels. Hebelzüge haben eine Tragkraft bis etwa 9.000 kg.
  • Handseilwinden: Handseilwinden gehören ebenso zu den manuelle Hebezeugen. Mit Hilfe eines Seils oder eines Gurtes können Gegenstände durch Muskelkraft gezogen werden. So finden sie vor allem in der Industrie, Werkstatt, Landwirtschaft oder im Freizeitbereich häufig Verwendung. Handseilwinden gibt es mit einer Tragkraft bis etwa 1.500 kg.
  • Elektrische Seilwinden: Durch den elektrischen Antrieb von Seilwinden wird das Bewegen schwerer Lasten deutlich erleichtert. Dabei wird vergleichsweise wenig Kraftaufwand benötigt. Diese Art von Hebezeugen eignet sich zum Heranziehen, Bewegen, Heben und Absenken von Lasten. Elektrische Seilwinden gibt es mit unterschiedlich starken Motoren und einer Tragkraft bis 6.000 kg.
  • Laufkatzen: Beim Hebezeug mit Laufkatze ist die Laufkatze entlang eines Trägers verfahrbar. Die Veränderung der Lage erfolgt extern mit einem Kettenzug oder über einen eigenen Antrieb. Häufiges Einsatzgebiet ist die Verladung im Hafen. Die Laufkatze gibt es als Einschienenkatze und Zweischienenkatze. Laufkatzen eignen sich mit einer maximalen Tragkraft von bis zu 20.000 kg für extrem schwere Lasten.
  • Anschlagmittel: Für Hebezeuge-Anschlagmittel gelten Europäische Normen. Die EN-Norm 1492-2 ist für Rundschlingen und Hebebänder gültig und macht Angaben zum Material und der Kennzeichnung zur Verwendung. Zu den Anschlagmitteln gehören unter anderem: Rundschlingen (Hebeband in der Form geschlossen) und Hebegurte (Hebeband mit zwei Schlaufen oder Beschlagteile aus Metall)

Welche weiteren Hebezeug-Kategorien gibt es?: Ein Hebezeug als Kran ist ein Hebezeug-Lastaufnahmemittel zur manuellen oder per Motor unterstützten Last-Verladung. Häufige Einsatzgebiete der Krantechnik sind beim Be- und Entladen von Lkw, Eisenbahnen und Schiffen. Weiterhin können Hebezeuge in Kombination mit Kranarmen für Stapler und Werkstattkräne verwendet werden, um das Heben, Senken und Manövrieren von Lasten zu vereinfachen.

Hinweise zur Prüfung & Sicherheit bei Hebezeugen

Zum sicheren Betrieb von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb müssen Anwender mit den Aufgaben vertraut und unterwiesen worden sein. Folgende Punkte müssen zu den Kenntnissen und Fähigkeiten gehören:

  1. Das Gewicht der Last richtig einschätzen
  2. Schwerpunktlage von Lasten abschätzen
  3. Die zur Verfügung stehen Anschlagmittel kennen und richtig auswählen
  4. Kenntnis über die Tragfähigkeit von Anschlagmitteln abhängig von der Anzahl der Stränge, vom Neigungswinkel und der Anschlagart
  5. Unbeabsichtigtes Aushängen durch eine Sicherung verhindern
  6. Kenntnis zum richtigen Verhalten beim Anschlagen, Anheben und dem Transport
  7. Wissen um die Zeichengebung
  8. Kenntnisse zur Vermeidung von Beschädigungen an den Anschlagmitteln
  9. Wissen um die richtige Verwahrung der Anschlagmittel

Der Unternehmer hat für die sichere Anwendung zu sorgen. Informationen zur Tragfähigkeit der Lastaufnahmemittel, zum Eigengewicht und weitere relevante Kenndaten müssen am Einsatzort verfügbar sein.

§24 Anforderungen an Personen, Beauftragung nach DGUV-Vorschrift 54:
(1) Der Unternehmer darf mit dem Aufstellen, Warten oder selbständigen Betätigen der Geräte nur Versicherte beauftragen, die hierzu geeignet und hiermit vertraut sind.
(2) Versicherte dürfen Geräte nur aufstellen, warten oder selbstständig betätigen, wenn sie hierzu vom Unternehmer beauftragt sind.
Quelle: DGUV-Vorschrift 54, Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte

Vorschriften & Sicherheit rund um Hebezeuge

Hebezeuge-Vorschriften regeln den sicheren Betrieb; die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für den sicheren Betrieb von Hebezeugen. Vorschriften für die Arbeit mit Mitteln zum Heben von Lasten sind in § 6 Absatz 1 BetrSichV zusammengefasst. Unter anderem muss der Arbeitgeber für die Hebezeuge-Sicherheit die Standsicherheit von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten sicherstellen und für eine deutliche Kennzeichnung von der Tragfähigkeit sorgen. Die Prüfung der Arbeitsmittel Hebezeuge und Anschlagmittel gegen Absturz muss mindestens einmal pro Jahr von einer sachkundigen Person durchgeführt werden.

  • Hebezeuge nach DGUV-Vorschrift
  • Anschlagmittel nach DGUV-Regeln 100 bis 500
  • Krane nach DGUV-Vorschrift 52 und 54
  • Persönliche Schutzausrüstung nach DGUV-Regeln 112 bis 198

Die Konformitätserklärung erfolgt mit einer Hebezeug-CE-Kennzeichnung. Neben der Hebezeuge-Norm gelten Europäische Normen auch für Anschlagmittel. Für Rundschlingen und Hebebänder ist dies die EN-Norm 1492-2.

Prüfung: Wer führt die Prüfung durch und wie oft muss Hebezeug geprüft werden?

Für die regelmäßige Hebezeuge-Prüfung gelten die Bestimmungen laut § 3 abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat somit Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln und sicherheitstechnische Mängel festzustellen. Im BGR 500 “Betreiben von Arbeitsmitteln” sind hinsichtlich der Prüfung folgende Punkte einzuhalten:

  • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme: Lastaufnahmemittel dürfen nur im Betrieb aufgenommen werden, wenn sie durch einen Sachkundigen geprüft und festgestellte Mängel behoben worden sind. Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Lastaufnahmeeinrichtungen hat und DIN-Normen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennt.
  • Regelmäßige Prüfungen: Innerhalb eines Jahres müssen Lastaufnahmeeinrichtungen durch einen Sachkundigen geprüft werden. Bei häufigem Einsatz, erhöhtem Verleiß oder Hitzeeinwirkungen können Prüfungen auch in kürzere Abständen als einem Jahr erforderlich sein.
  • Außerordentliche Prüfung: Nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, müssen Lastaufnahmeeinrichtungen einer außerordentlichen Prüfung unterzogen werden.

Prüfungsumfang: Bei den regelmäßigen Prüfungen handelt es sich um Sicht- und Funktionsprüfungen. Das bedeutet, dass der Zustand der Bauteile geprüft wird auf unter anderem folgende Mängel:

  • Knicke im Seil oder Brüche von Kettengliedern
  • Beschädigungen oder Verschleiß von Seil- oder Seilverbindungen
  • Garnbrüche oder Beschädigungen von Webkanten bei Chemiefaserseilen
  • Starke Verformungen infolge Wärme
  • Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe